AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
www.shop.bomag.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen von BOMAG Maschinenhandelsgesellschaft mbH
gültig ab September 2021
Anbieter: BOMAG Maschinenhandelsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz „BOMAG“)
Adresse: Klausenweg 654, 2534 Alland
Tel: +43 2258 20 20 2
E-Mail: austria@bomag.com
Inhalt
1. Geltungsbereich
2. Kundenkreis Unternehmer
3. Vertragsschluss / Leistungsgegenstand
4. Rücktritt vom Vertrag / einvernehmliche Vertragsauflösung
5. Preise und Zahlungsbedingungen
6. Lieferung
7. Gefahrenübergang
8. Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht
9. Gewährleistung
10. Informationspflicht des Kunden
11. Haftungsbeschränkungen
12. Schad- und Klagloshaltung
13. Reparaturen und Montage
14. Höhere Gewalt
15. Datenschutz; Adressenänderung
16. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen BOMAG und dem Kunden über betreffend Lieferungen von Maschinen und Geräten sowie Verbrauchsmaterialien, die über den für die Maschinen-Lieferungen eingerichteten Web-Shop (unter www.shop.bomag.at), getätigt wurden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Diese AGB gelten auch für künftige Bestellungen des Kunden, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Kundenkreis Unternehmer
2.1. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nur an Unternehmen. Eine Lieferung erfolgt jedenfalls nur an vom Kunden bekanntgegebenen Adressen in Österreich.
2.2. Kunden im Sinn dieser AGB sind demnach Unternehmer. Das sind natürliche und juristische Personen, bei denen der Zweck der Bestellung einer gewerblichen, selbstständigen oder vorberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmen wird iSd Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen. Die Unternehmereigenschaft ist vom Kunden vor Absendung der Bestellung im Zuge eines Registriervorganges nachweislich zu bestätigen (zB UID-Nummer, FB-Nummer, etc.), wird aber auch ausdrücklich mit jeder Absendung einer Bestellung bestätigt.
3. Vertragsschluss / Leistungsgegenstand
3.1 Bestellungen sind unabhängig davon, dass Lieferungen nur innerhalb von Österreich erfolgen, möglich. Lieferungen sind nur innerhalb Österreichs möglich.
3.2 Die für den Kunden handelnden Personen haben das 18. Lebensjahr vollendet. Der Kunde sichert zu, dass bei allfälligen Bestellvorgängen die diesen startenden und abschließenden Personen die ausreichenden Berechtigungen bzw Vollmachten dazu haben.
3.3 Sämtliche Angebote von BOMAG sind unverbindlich; insbesondere stellt die Präsentation der Waren auf dem Webauftritt und im Webshop kein bindendes Angebot des BOMAG dar; sie gelten lediglich als Aufforderung, ein Angebot zu legen. Abbildungen, Zeichnungen und Angaben, insbesondere Gewichts- und Maßangaben, gelten nur als Annäherungswerte. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Kunde in Kauf. Der exakte Umfang des Leistungsgegenstandes ergibt sich aus der Auftragserteilung. Der Kunde ist verpflichtet, BOMAG Zugang zu den notwendigen Informationen zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der beauftragten Leistungen notwendig ist
3.4 Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
- Auswahl der gewünschten Ware / Dienstleistung
- Eingabe der persönlichen Daten für die Bestellung im Webshop (Vorname, Nachname, Firma, Straße, Hausnr, PLZ, Ort, Land, E-Mail-Adresse).
- Wahl der Versandart und Art der Bezahlung
- Prüfung der Angaben im Warenkorb
- Ausdrückliche Bestätigung nach entsprechender Kontrollmöglichkeit
- Verbindliche Absendung der Bestellung
3.4. Mit der Bestellung im Webshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren. Mit Absenden der Bestellung erkennt der Kunde die AGB als für das Rechtsverhältnis mit BOMAG allein maßgeblich an.
3.5. BOMAG wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung dient dem Kunden lediglich als Beleg für den erfolgreichen Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn BOMAG dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
3.6. BOMAG ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei BOMAG anzunehmen. Diese Annahme erfolgt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung per E-Mail. Wird durch BOMAG innerhalb der oben festgelegten Fristen eine Auftragsbestätigung nicht an den Kunden abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Kunden abgelaufen und der Kaufvertrag nicht zustande gekommen. BOMAG ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
3.7. Der Vertragstext wird von BOMAG gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.
3.8. Erklärungen per E-Mail
Hinsichtlich der vorstehend genannten und generell jeder E-Mail-Kommunikation hat für die Zustellbarkeit an die genannte E-Mail-Adresse der Empfänger zu sorgen. E-Mails an diese Adresse gelten jedenfalls als zugegangen, auch wenn sie etwa im Spam-Ordner oder überfüllten Postfach landen.
4. Rücktritt vom Vertrag / einvernehmliche Vertragsauflösung
4.1. BOMAG ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Im Falle eines Verzuges trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist oder bei Verweigerung der Übernahme ist BOMAG berechtigt, vom Kunden für jeden angefangenen Kalendermonat des Besitzes bei Neumaschinen 1/12 und bei Gebrauchtmaschinen 1/6 des Kaufpreises oder wahlweise – falls diese darüber liegt – eine Zahlung in Höhe der tatsächlichen Entwertung des Kaufgegenstandes fordern.
4.2. Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet des Anspruchs von BOMAG auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schuldet der Kunde BOMAG ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware.
4.3. Für den Fall des Vertragsrücktritts nach 4.1. hat BOMAG die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 20% des Rechnungsbetrages oder – etwa bei nicht (mehr) marktgängigen Waren oder Sonderanfertigungen – den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.
4.4. Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat BOMAG die Wahl auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von BOMAG entweder einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 20% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.
4.5. Auch einvernehmliche Vertragsauflösungen verpflichten den Kunden zur Leistung einer Abstandszahlung in Höhe von 20% des Kaufpreises.
4.6. Kommt es gem. Pkt. 4 zum Vertragsrücktritt (einvernehmlich oder sonst berechtigt), hat der Kunde bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen, auf eigene Gefahr und Kosten an BOMAG laut zurückzusenden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend; die Preisangaben im Web-Shop erfolgen exkl. gesetzliche Umsatzsteuer, in der Rechnung ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5.2. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt und in der Bestellung als eigene Position ausgewiesen. Diese gelten durch den Kunden mit der Bestellung inhaltlich und der Höhe nach als genehmigt. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.
5.3. Alle Preise gelten nur für den Versand innerhalb Österreichs.
5.4. Der Kunde hat den Preis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung abzugs- und spesenfrei zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
5.5. BOMAG ist berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte gelten als vereinbart. Bei Verzug des Kunden werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlichmachung verursachter Kosten außergerichtlicher, auch Inkasso- und anwaltlicher Mahntätigkeit und gerichtlicher Natur, auf die bisher aufgelaufenen Zinsen, erst dann auf das Kapital in Anrechnung gebracht. Bestehen seitens des Kunden gegen BOMAG mehrere Verpflichtungen, erfolgt die Anrechnung der eigehenden Zahlungen in der oben genannten Weise auf jene Rückstände, die am längsten unberichtigt aushaften.
5.6. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Zahlt der Kunde die geschuldete Summe nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, so hat BOMAG das Recht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.
5.7. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen zu tragen.
5.8. Zahlungsmodalitäten
Der Kunde die jeweilige Zahlungsart beim Bestellvorgang auswählen. Bei den im Webshop zur Verfügung gestellten Zahlungsmodalitäten (zB SOFORT (Klarna), Kreditkarte (VISA, Mastercard, MAESTRO) und Paypal), wird das Entgelt sofort fällig. BOMAG behält sich das Recht vor, nach Bonitätsprüfung einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
5.9. Technische Zahlungsabwicklung
Alle mit technischer Unterstützung durchgeführten Bezahl-Transaktionen werden über eine SSL-Verbindung durchgeführt. Der Kunde kann, wenn er Verbraucher ist, seine Zahlung bis zur Darstellung der Zahlungsübersicht und Bestätigung der Bezahldaten rückgängig machen.
6. Lieferung
6.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung 30 Tage nach Eingang des vollständigen Kaufpreises samt Versandkosten und Steuern. Eine Teillieferung innerhalb dieser Frist ist zulässig. Wenn wir die Lieferfrist überschreiten, so kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest der Dauer der ursprünglich angegebenen Lieferfrist setzten und bei deren Überschreitung vom Vertrag zurücktreten.
6.2. Wie bereits oben ausgeführt erfolgt eine Lieferung nur innerhalb Österreichs.
6.3. Der Eintritt von Ereignissen, die nicht von BOMAG zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Produktionsausfall bei den Zulieferanten oder dergleichen, hemmt den Ablauf von Lieferfristen um die Dauer dieses Ereignisses. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für BOMAG unmöglich oder unzumutbar, so wird BOMAG im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, gegenüber BOMAG ableiten kann. BOMAG wird den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen.
7. Gefahrenübergang
7.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder an den Beförderer auf den Kunden über.
7.2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.
7.3. Im Falle von Rücksendungen trägt der Kunde als Versender die Gefahr des zufälligen Untergangs der zufälligen Verschlechterung der Ware bis zur Übergabe an BOMAG. Ebenso trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Rücksendungen, bei denen die Rücksendekosten nicht vom Kunden getragen werden, werden von BOMAG nicht angenommen und verweilen weiterhin in der Gefahrtragung des Kunden.
8. Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht
8.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von BOMAG. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung frei von Rechten Dritter zu halten, insbesondere den Kaufgegenstand weder weiter zu veräußern noch zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu geben.
8.2. Dem Kunden ist die Be- und Verarbeitung der Ware während des aufrechten Eigentumsvorbehalts nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat BOMAG unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Vorbehaltsware. Einen Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den angegebenen Anschriftenwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
8.3. Der Kunde hat BOMAG alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
8.4. BOMAG ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, den Kaufgegenstand unter Ausschluss eine Zurückbehaltungsrechtes des Kunden auf dessen kosten auch eigenmächtig wieder in Besitz zu nehmen.
9. Gewährleistung
9.1. BOMAG leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. BOMAG gibt gegenüber den Kunden keine Garantie im Rechtssinn ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9.2. Die verkürzte Gewährleistungspflicht von sechs Monaten wird vereinbart. Unternehmer sind zur unverzüglichen Untersuchung der Ware auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit verpflichtet und haben BOMAG unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen ab Übergabe der Ware, schriftlich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu rügen. Nicht offensichtliche Abweichungen hat der Kunde unter genauer Spezifizierung spätestens eine Woche nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden.
9.3. Die Behebung von Mängeln verlängert nicht eine allfällige ursprüngliche Garantiezeit oder Gewährleistungsfrist.
9.4. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtszeitige Absendung per Email an austria@bomag.com.
9.5. Eigenmächtige Reparaturen des Kunden befreien uns von jeglicher (allenfalls auch einzelvereinbarter) Garantie- oder Gewährleistungsverpflichtung. Sollte der Kunde zu Reparaturen vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er bei uns zuvor jeweils entsprechende Weisungen und eine Genehmigung des Umfangs der Arbeiten einzuholen.
9.6. Wir sind nur zur Mängelbehebung verpflichtet, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat, wobei der Kunde nicht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt ist.
9.7. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.8. Keine Garantie oder Gewährleistung leisten wir grundsätzlich für Reparaturen, Umbauten und Änderungen alter und fremder Anlagen sowie für gebrauchte Kaufgegenstände. Eine ausnahmsweise dennoch übernommene Garantieverpflichtung richtet sich nach den vorstehenden Bestimmungen.
10. Informationspflicht des Kunden
10.1. Der Kunde hat sich vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Maschine/n und/oder vor einer Verwendung des/der gelieferten Ersatzteiles/e mit einer allfälligen Betriebsanleitung und sonstigen ihm von uns zur Verfügung gestellten Informationen über die Verwendungsmöglichkeiten des gelieferten Produktes und die damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Unsere Gefahrenhinweise wird der Kunde genau beachten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, bei einer Weitergabe der gelieferten Produkte zugleich auch die von uns erhaltenen Gebrauchsinformationen und Gefahrenhinweise an dessen Übernehmer vollständig weiterzugeben und ihm zugleich die Pflicht aufzuerlegen, sich mit diesen vertraut zu machen.
11. Haftungsbeschränkungen
11.1. Schadenersatzansprüche beschränken sich auf Schäden, die von BOMAG vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus auch im Falle einfach grober Fahrlässigkeit. Gänzlich ausgeschlossen sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungsersatz und mittelbaren Schäden.
11.2. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Weiters gilt der Haftungsausschluss nicht für BOMAG zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
11.3. BOMAG haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Onlineshops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist BOMAG für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. BOMAG macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern BOMAG Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird BOMAG den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.
11.4. Wird eine Maschine oder ein Bestandteil auf Grund von Angaben des Kunden angefertigt, so trägt dieser uns gegenüber das Risiko der Richtigkeit der Konstruktion und die Haftung für alle Schäden sowie für alle patentrechtlichen Folgen..
12. Schad- und Klagloshaltung
12.1. Der Kunde verpflichtet sich, BOMAG, deren allfällige Muttergesellschaft und ihre jeweiligen Gesellschafter, Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter („Schadlosgehaltene“) von allen Ansprüchen oder gerichtlichen Entscheidungen, einschließlich aller damit in Zusammenhang anfallenden Rechtskosten, Aufwendungen und Auslagen freizustellen und hiervon schadlos zu halten, die sich aus einer Vertragsverletzung des Kunden, der Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag durch den Kunden, einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder einer anderen Person, für die der Kunde rechtlich verantwortlich ist, ergeben. Darunter fallen insbesondere (aber nicht abschließend) Schäden, Verluste, Folgeschäden oder sonstige in irgendeiner Weise entstehenden Schäden (einschließlich solcher, die aus oder in Zusammenhang mit jedweder Haftung, einem gerichtlichem Verfahren, einem geltend gemachten Anspruch oder einer sonstigen Klage erwachsen), die aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder einer Person, für die der Kunde rechtlich verantwortlich ist, resultieren, unabhängig davon, ob die Schadlosgehaltenen oder einer von ihnen als beklagte Partei in einem solchen Verfahren benannt wurde und unabhängig davon, ob die Schadlosgehaltenen oder einer von ihnen wegen angeblicher Fahrlässigkeit oder anderweitig für Schäden oder Verletzungen von Personen oder Sachen verantwortlich gemacht wird.
12.2. Die Verpflichtung des Kunden zur Verteidigung und Schad- und Klagloshaltung gemäß diesem Absatz besteht bei einer Beendigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, fort und wird durch keine Geschäftsbedingungen dieses oder eines anderen Vertrags eingeschränkt. BOMAG kann sich an der Verteidigung gegen alle Ansprüche beteiligen, bei denen er keine Verteidigung und Kontrolle übernimmt und der Kunde wird keine dieser Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BOMAG erfüllen.
13. Reparaturen und Montage
13.1. Reparaturaufträge gelten als in jenem Umfang erteilt, der zur Beseitigung des Mangels erforderlich ist, auch wenn sich die Notwendigkeit einzelner Arbeiten oder Auswechslungen von Teilen erst im Zuge der Durchführung ergibt.
13.2. Die zu reparierende Maschine muss vom Kunden in gereinigtem Zustand bereitgestellt werden. Bei Anlieferung der Maschine in unsere Werkstätte gehen alle Kosten des Zu- und Abtransportes zu Lasten des Kunden.
13.3. Entsenden wir zum Kunden Monteure zur Inbetriebsetzung, Wartung, Montage oder Reparatur von Maschinen, so haften wir nicht für Schäden, die durch grob schuldhaftes Verhalten dieser Monteure oder deren Hilfspersonen hervorgerufen werden. Insbesondere ist jeder Ersatz für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, ausgeschlossen, soweit wir nicht in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. Der Ersatz von Schäden aufgrund von Dritten nicht lieferbarer oder verspätet gelieferter Ersatzteile ist ausgeschlossen.
14. Höhere Gewalt
14.1. Die Parteien sind nicht haftbar oder verantwortlich für die Nichterfüllung, Leistungsunfähigkeit oder eine Verzögerung aufgrund eines oder mehrerer sogenannter Fälle „höherer Gewalt“ wie Feuer, Erdbeben, Sturm, Naturkatastrophen, Streik, Arbeitsunruhen, zivile Unruhen, Pandemien, Regierungshandlungen, jedes Gesetz, jede Handlung einer Gewerkschaft oder Vereinigung, die eine Partei oder die Branche, in der die Partei tätig ist, betrifft, Verzögerung bei der Lieferung von Material oder Vorräten, Terroranschläge, Sabotageakte, usw
15. Datenschutz; Adressenänderung
15.1. Die Parteien erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
15.2. Zum Zwecke des Einkaufsvorganges und der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen werden während des Bestellvorganges angegebenen Daten (IP-Adresse, Name, Anschrift, Geburtsdatum und sonstige Kontaktdaten) gespeichert. Name und Anschrift werden bis zur Lieferung der Ware bzw Ablauf der Rücktrittsfrist (je nachdem, was zeitlich später ist) gespeichert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Zahlungsdaten an den jeweiligen vom Kunden gewählten Zahlungsdiensteanbieter weitergegeben werden. Das Geburtsdatum wird zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung der Altersvorgaben verarbeitet.
15.3. Darüber hinaus darf BOMAG personenbezogene Daten des Kunden oder andere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten entweder zu den beauftragten Zwecken, bei berechtigtem Interesse oder auf im Vorfeld dokumentierte Weisung des Kunden verarbeiten und weitergeben. Ebenso, wenn eine Verarbeitung oder Weitergabe gesetzlich gefordert wird. BOMAG verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur an diejenigen innerhalb seiner eigenen Organisation weiterzugeben, die Zugang zu diesen Daten benötigen, um ihre Arbeitsaufgaben zu auszuführen.
15.4. BOMAG ist seinen Informationspflichten durch die jederzeit abrufbare Datenschutzerklärung auf seinem Webauftritt nachgekommen. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes bzw seiner Anfrage, diese abgerufen und gelesen zu haben. BOMAG wird die vom Kunden bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name des Ansprechpartners, Anschrift, sonstige Kontaktinformationen, Bankverbindung) nur zum in der jeweiligen Datenschutzerklärung angeführten Zwecken speichern und elektronisch verarbeiten.
15.5. Der Kunde ist verpflichtet, BOMAG Änderungen seiner Wohnadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
16. Schlussbestimmungen
16.1. BOMAG kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Kunden übertragen. Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder einem anderen Rechtsverhältnis mit BOMAG nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BOMAG abtreten, untervergeben oder übertragen.
16.2. Jegliche Mitteilung oder andere Kommunikation an den Kunden, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen zulässig oder erforderlich ist, hat schriftlich und durch persönliche Zustellung, per Fax oder per E-Mail unter Verwendung der von BOMAG dem Kunden genannten Anschrift zu erfolgen.
16.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind vorranging durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen. Dasselbe gilt im Falle von Lücken oder nicht geregelten Angelegenheiten.
16.4. Diese Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit dem Hauptvertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Erklärungen, Verhandlungen, Ansprachen und Vereinbarungen, gleich ob mündlich oder schriftlich.
16.5. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von BOMAG.
16.6. Die Vertragssprache ist Deutsch.
16.7. Die Auslegung, Deutung und Durchsetzung dieser Geschäftsbedingungen und aller Verträge, die zwischen BOMAG und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen werden, erfolgt in jeder Hinsicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und Regeln oder Prinzipien, die die Anwendbarkeit des Rechts eines anderen Staats begründen könnten.
16.8. Für den Fall, dass ein Vertragsteil ein ordentliches Gericht anruft, gilt jenes Gericht, in dessen Sprengel der Wohnort von BOMAG fällt, für allfällige Streitigkeiten aus dem Hauptvertrag oder der gegenständlichen AGB als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Alland, im September 2021